rechtliche Vorabinformationen

 

Feuerwerks Kategorien

Die Feuerwerksartikel können über den Shop bestellt werden, es ist aber nur Abholung bzw. Unterjährigerversand an Erlaubnis/Gewerbekunden möglich.

Feuerwerk der Kategorie F1 darf ganzjährig von Personen ab 12 Jahren erworben und verwendet werden. Der Onlineshop und die Abholung der Produkte setzt aber ein Alter von mindestens 18 Jahren voraus.

 Die Abgabe von Artikeln der Kategorie F2 ist an Personen ab einem Alter von 18 Jahren unter folgenden Umständen gestattet:

Die Artikel dürfen an Endverbraucher nur vom 29. – 31. Dezember (letzten drei möglichen Verkaufstagen im Jahr) abgeholt und abgegeben werden.

Der Verkauf und die Verwendung außerhalb dieses Zeitraums (zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage) sind nur gegen Vorlage einer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde möglich. Dafür muss dort ein Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV gestellt werden.

 

Artikel der Kategorie F3 sind ausschließlich für Kunden, die eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis für den Erwerb vorlegen können. Um für die Kategorie F3 freigeschaltet zuwerden und diese kaufen zukönnen, senden Sie uns bitte ihre Dokumente an folgende Mailadresse vertrieb@nord-feuerwerk.de nach Prüfung der Dokumente, werden Sie im Kundenkonto freigeschaltet.

Artikel der Kategorie T1 sind speziell für die Verwendung im Bühnen und  Theater bestimmt. Die Abgabe und Verwendung ist ganzjährig an Personen über 18 Jahren erlaubt und an den Verwendungszweck gebunden.

 

Der Kategorie P1 sind Artikel zugeordnet, die keiner der anderen Kategorien unterliegen. Dies sind in der Regel zum Beispiel Anzündmittel oder auch Schallerzeuger. Die Abgabe ist ganzjährigan Personen, die das  18 Lebensjahr vollendet haben erlaubt.